16.09.2026
AGVS-Rechtsratgeber: Probefahrten, Mietautos und Ersatzwagen
Reicht der Blick auf den Führerausweis noch?
Wünscht jemand eine Probefahrt, einen Ersatzwagen oder ein Mietfahrzeug, muss er oder sie dem Garagisten vorher den Führerausweis zeigen. Doch einzelne Kantone erfassen Führerausweisentzüge inzwischen teilweise nur noch digital. Was bedeutet das für die Kontrollpflichten der Garagenbetriebe?

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